Wohnung mieten: Wände gestalten und was beim Auszug gilt
Wer zur Miete wohnt, steht früher oder später vor der Frage, wie viel Gestaltungsfreiheit die eigenen vier Wände eigentlich hergeben. Grundsätzlich gilt: Renovieren und dekorieren ist erlaubt, solange die Substanz der Wohnung keinen Schaden nimmt und der Eingriff später rückgängig gemacht werden kann. Ein weißer Anstrich ist ohnehin Standard, doch auch kräftigere Farben oder Tapeten sind meist unproblematisch, sofern sie sich beim Auszug wieder entfernen lassen. Kritisch wird es erst, wenn in die Bausubstanz eingegriffen wird, etwa durch Bohrungen in Fliesen, das Entfernen von Türen oder das Verlegen von Bodenbelägen, die fest verklebt sind. Wer unsicher ist, sollte vorher das Gespräch mit der Vermieterin oder dem Vermieter suchen und die Zustimmung schriftlich einholen.
Beim Aufhängen von Bildern, Spiegeln und Postern scheiden sich die Geister. Kleine Nägel und Dübel gelten als vertragsgemäßer Gebrauch, solange die Löcher beim Auszug fachgerecht verschlossen werden. Wer die Wände gar nicht anbohren möchte, findet praktische Alternativen, um Poster ohne Löcher aufzuhängen, etwa mit Klebestreifen, Klettbändern oder Aufhängeleisten. Wichtig ist, dass die gewählte Methode rückstandsfrei wieder abgelöst werden kann. Manche Kleber hinterlassen auf frisch gestrichenen oder empfindlichen Oberflächen Spuren, die sich nur schwer entfernen lassen. Wer auf Nummer sicher gehen will, testet das Material an einer unauffälligen Stelle, bevor das ganze Zimmer damit bestückt wird.
Beim Auszug entscheidet der Zustand der Wohnung darüber, ob die Kaution vollständig zurückgezahlt wird. Böhrlöcher müssen in der Regel verschlossen und überstrichen werden, es sei denn, sie waren bei Einzug bereits vorhanden. Farbige Wände sind dann ein Problem, wenn die ursprüngliche Farbe nicht wiederhergestellt wird und der Mietvertrag eine neutrale Rückgabe vorsieht. Wer unsicher ist, dokumentiert den Zustand bei Einzug und Auszug mit Fotos und Datum. Das erspart späteren Streit über angebliche Schäden, die schon vorher da waren. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag, denn dort stehen die konkreten Regelungen zu Renovierung und Rückgabe.
Letztlich gilt: Je besser die Absprachen im Vorfeld, desto entspannter der Auszug. Wer sich an die vertraglichen Vorgaben hält und rechtzeitig kommuniziert, muss keine bösen Überraschungen fürchten. Gestaltungsspielraum und Rücksicht auf die Bausubstanz schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich sogar.